Endlich Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Archivaufnahme (2018). Uli Grötsch absolviert einen Praxistag beim BRK Kreisverband Weiden und Neustadt.
© Manuela Riffel / Büro Uli Grötsch

28. Januar 2021

Heute schließt der Deutsche Bundestag eine missliche und von der SPD lange beanstandete Rechtslücke für die Arbeit von Notfallsanitäter:innen. Mit der Änderung des Notfallsanitätergesetzes können sie künftig im Notfalleinsatz auch in Abwesenheit des Notarztes oder der Notärztin eigenverantwortlich notwendige heilkundliche Maßnahmen durchführen, ohne gegebenenfalls Strafen fürchten zu müssen. Das scheint absurd und realitätsfern, war aber leider geltende Rechtslage bislang“, weiß der Weidener SPD-Bundestagsabgeordnete Uli Grötsch aus vielen Gesprächen mit den betroffenen Praktikern.

„Wenn Notfallsanitäter:innen gerufen werden, kommt es auf jede Sekunde an. Sie sind oft als Erste vor Ort und müssen daher bis zum Eintreffen des Notarztes anhand ihres erlernten Wissens Notfallpatient:innen umfassend versorgen können. Bislang konnten sie im Fall von lebensbedrohlichen Zuständen ihr lebensrettenden Wissens nur auf Anweisung eines Notarztes einsetzen. Sie mussten sich in diesem Fall auf einen rechtfertigenden Notstand berufen und ihr Handeln gegebenenfalls gerichtsfest begründen. Jetzt gibt es endlich eine ordentliche Rechtsgrundlage und damit Klarheit. Von nun an können Notfallsanitäter:innen eigenverantwortlich ihre Arbeit verrichten. Das ist auch und gerade im Interesse einer bestmöglichen Versorgung von Patient:innen unerlässlich“, begrüßt der SPD-Politiker das Gesetz.