Immer wieder sind die Einkünfte von Abgeordneten Thema in der Öffentlichkeit. Obwohl diese gesetzlich geregelt wurden, sind die Diskussionen leider immer noch von wenig Faktenwissen geprägt.
Allgemeine Informationen zur Entschädigung von Bundestagsabgeordneten finden Sie hier: www.bundestag.de
Bundestagsabgeordnete erhalten eine zu versteuernde Abgeordnetenentschädigung (auch „Diäten“ genannt) von derzeit monatlich 10.012,89 € brutto (Stand 01.01.2022). Sie orientiert sich an der Höhe der Bezüge der einfachen Richter bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes.
Seit dem 01.07.2016 wird die Abgeordnetenentschädigung entsprechend der Erhöhung Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes angepasst. Damit ist sichergestellt, dass die Abgeordneten an der durchschnittlichen – positiven wie negativen – Einkommensentwicklung teilhaben. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder ähnliches gibt es nicht. Brutto ist aber nicht gleich netto. Wie jeder Bürger und jede Bürgerin zahlt ein Abgeordneter genauso Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Auch Beiträge zur Krankenversicherung sind aus den „Diäten“ zu bestreiten.
Hinzu kommen noch weitere Ausgaben, die auf das Bundestagsmandat zurückgehen und ebenfalls aus den Diäten zu bestreiten sind. Verpflichtend für einen SPD-Bundestagsabgeordneten sind die Mandatsträgerabgaben an die verschiedenen Gliederungen der Partei.
Die steuerfreie Kostenpauschale beträgt 4.583,39 € pro Monat (Stand 1.3.2022) und gehört nicht zum Einkommen von Abgeordneten, auch wenn es in den Medien oft anders dargestellt wird. Sie wird zur Erledigung von mandatsbezogenen Ausgaben gezahlt. Hierzu zählen die Miete und Kosten für mein Bürgerbüro in Weiden, die Miete und Zusatzkosten für die Zweitwohnung in Berlin, Information der Öffentlichkeit (Druckkosten, Veranstaltungen, Website), weitere Reisekosten (PKW) zur Wahrnehmung von Terminen in meinem Wahlkreis, Bücher, Zeitungen, Porto, Repräsentationsaufgaben, uvm.
Das monatliche Personalbudget in Höhe von 22.795 € (Stand 1.3.2022) wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und nicht an den Abgeordneten ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.
Aus dieser Pauschale bezahle ich meine Mitarbeiterinnen in Berlin und Weiden und entschädige auch Praktikanten. Außerdem werden Dienstreisen meiner MitarbeiterInnen nach Weiden bzw. nach Berlin bezahlt.
Ebenfalls aus der Mitarbeiterpauschale beteilige ich mich anteilig an den Personalkosten für:
Bundestagsabgeordnete erhalten kein (!) Sitzungs- oder Tagesgeld. Im Gegenteil, verpassen wir Abstimmungen oder Sitzungstage (auch bei Krankheit), werden uns zwischen 20€ (bei genehmigter Dienstreise) und 100 € (unentschuldigtes Fehlen) pro Tag abgezogen.
Für die Tätigkeit als Kreisrat im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 100 € sowie Sitzungsgelder in Höhe von 30 € pro Sitzung.
Darüber hinaus habe ich keine weiteren Einkünfte.
Zur Arbeit eines Politikers gehört es, sich mit verschiedenen Meinungen zu einem Thema auseinanderzusetzen. Dazu muss ich mir aber erst einen Überblick über die verschiedenen Sichtweisen machen. Verbände, Vereine, Gewerkschaften, NGOs und andere Organisationen sind in Deutschland Sprachrohr für Bürgerinnen und Bürger und deshalb führe ich mit ihnen Gespräche. Weil ich nichts zu verbergen habe und ich Transparenz für wichtig halte, veröffentliche ich hier, mit welchen Interessensvertretern ich mich am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin getroffen habe: